RoHS2
EU-Richtlinie 2011/65/EU – „RoHS 2“
Diese Richtlinie dient dazu die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu beschränken. Sie regelt neben der Verwendung auch das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen.
EU-Richtlinie 2011/65/EU hat am 3. Januar 2013 Richtlinie 2002/95/EG „RoHS 1“ abgelöst.
Beide Richtlinien werden inoffiziell mit RoHS abgekürzt (englisch: Restriction of Hazardous Substances, deutsch: „Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe“).
Hiermit bestätigen wir, dass alle von Ätzwerk gelieferten Leiterplatten den Vorgaben der EU-Richtlinie 2011/65/EU RoHS 2 entsprechen. |